Um den Bestimmungen der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) zu genügen, ist es erforderlich, dass Regale in regelmäßigen Abständen von 12 Monaten von qualifiziertem Fachpersonal überprüft werden. Als Arbeitgeber obliegt es Ihnen gemäß DIN EN 15635, sämtliche Regale und Regalsysteme in den festgelegten Intervallen prüfen zu lassen. Dies gewährleistet, dass Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gemäß den gesetzlichen Vorschriften angemessen geschützt sind.

Regalprüfung durch ausgebildetes, qualifiziertes Personal
Die Überprüfung von Regalen durch qualifiziertes Fachpersonal ist gemäß der DGUV Regel 108-007 (ehemals BGR 234) von besonderer Bedeutung, da Regale und Lagereinrichtungen als Arbeitsmittel gelten und somit den Bestimmungen der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) unterliegen.
Nur ausgebildete Regalprüfer sind befugt, die Regalprüfung durchzuführen, wobei sämtliche Inhalte durch die DIN EN 15635 geregelt sind. Ein zertifizierter Regalprüfer kann jederzeit entsprechende Qualifikationsnachweise vorlegen und verfügt über fundiertes Wissen zu den aktuellen Gesetzen, Vorschriften, Verordnungen und Anforderungen der Berufsgenossenschaften (BGs).
Zu begutachtende Systeme
Unter die prüfpflichtigen Regalsysteme fallen unter anderem:
- Einfahrregale
- Fachbodenregale
- Palettenregale
- Durchfahr- und Durchlaufregale
- Kragarmregale
- Mehrgeschossregale
- Paternosterregale
- Lagerbühnen
- etc.

Regalprüfung:
Fachmännische Überprüfung Ihrer Regale gemäß den Standards der DIN EN 15635 in Ihrem Unternehmen. Im Rahmen der Regalprüfung bieten wir Ihnen umfassende Leistungen an:
- Abgleich der Belastungsschilder mit dem tatsächlichen Aufbau
- Begutachtung aller Einrichtungen, die den vorgeschriebenen Standards unterliegen
- Überprüfung der Einhaltung gemäß den Vorgaben der Hersteller
- Dokumentation von Schäden an Lagersystemen
- Planung zur zügigen Beseitigung festgestellter Mängel
- Festlegung von Richtlinien zur Vorbeugung von Schäden
- Durchführung einer Schadensanalyse und Bewertung der Sicherheit
- Kontrolle hinsichtlich der Einhaltung der DGUV Regel 108-007 (BGR 234)
- Erstellung eines Inspektionsprotokolls zur Beurteilung sämtlicher festgestellter Schäden

