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Michael Guthardt
Am Löwen 13 A
65594 Runkel-Steeden
Telefon: +4964827009847
E-Mail: info@loewencheck.de
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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Regalinspektionen, Leitern, Tritte und mobile Arbeitsbühnen
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen Michael Guthardt und dem Auftraggeber.
(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
§ 2 Vertragsgegenstand
(1) Gegenstand des Vertrages ist die Inspektion von Regalen, Leitern, Tritten und mobilen Arbeitsbühnen gemäß den gesetzlichen Vorschriften und den anerkannten Regeln der Technik (z.B. DGUV Information 208-016, DIN EN 131, Betriebssicherheitsverordnung).
(2) Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Auftrag.
§ 3 Pflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass dem Auftragnehmer alle für die Durchführung der Inspektion erforderlichen Unterlagen und Informationen vollständig und rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden. Hierzu gehören insbesondere:
* **Betriebsanleitungen und Montageanleitungen der zu prüfenden Gegenstände**
* **Prüfbücher und -protokolle früherer Inspektionen**
* **Standsicherheitsnachweise und statische Berechnungen**
* **Unterlagen über durchgeführte Reparaturen und Wartungsarbeiten**
(2) Der Auftraggeber hat den Zugang zu den zu prüfenden Gegenständen zu ermöglichen und für die notwendige Sicherheit am Einsatzort zu sorgen.
§ 4 Durchführung der Inspektion
(1) Die Inspektion erfolgt durch sachkundige Personen gemäß den gesetzlichen Vorgaben.
(2) Über das Ergebnis der Inspektion wird ein Prüfbericht erstellt, der dem Auftraggeber ausgehändigt wird.
(3) Festgestellte Mängel werden im Prüfbericht dokumentiert und nach ihrer Gefährlichkeit eingestuft.
§ 5 Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet für Schäden, die er durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht.
(2) Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit nicht Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit betroffen sind.
(3) Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung der geprüften Gegenstände nach der Inspektion entstehen.
(4) Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden an den zu prüfenden Gegenständen, die durch die Durchführung der Inspektion selbst entstehen, es sei denn, diese Schäden beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Auftragnehmers.
§ 6 Vergütung
(1) Die Vergütung richtet sich nach der jeweils gültigen Preisliste oder Angebot des Auftragnehmers.
(2) Die Rechnungsstellung erfolgt nach Durchführung der Inspektion.
§ 7 Zahlungsbedingungen
(1) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt ohne Abzug zu zahlen.
(2) Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen.
(3) Es gelten die im Angebot des Anbieters genannten Preise. Alle Preise verstehen sich in Euro und beinhalten keine Umsatzsteuer, da der Anbieter Kleinunternehmer gemäß § 19 UStG ist.
§ 8 Terminvereinbarung und -verschiebung
(1) Die Termine für die Inspektionen werden zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber einvernehmlich vereinbart.
(2) Kann ein vereinbarter Termin durch den Auftraggeber nicht eingehalten werden, so ist dies dem Auftragnehmer unverzüglich mitzuteilen.
(3) Muss der Auftragnehmer einen Termin verschieben, wird er dies dem Auftraggeber so früh wie möglich mitteilen und einen Ersatztermin anbieten.
§ 9 Datensicherheit und Datenschutz
(1) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle im Rahmen des Auftrags erhaltenen Daten des Auftraggebers vertraulich zu behandeln und die Bestimmungen des Datenschutzrechts einzuhalten.
(2) Der Auftragnehmer ergreift alle notwendigen technischen und organisatorischen Maßnahmen, um die Daten des Auftraggebers vor Verlust, Missbrauch und unbefugtem Zugriff zu schützen.
§ 10 Kündigung
(1) Sofern im Auftrag nichts anderes vereinbart ist, können Verträge über wiederkehrende Inspektionen von beiden Parteien mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende gekündigt werden.
(2) Einzelaufträge können bis 14 Tage vor dem vereinbarten Inspektionstermin von beiden Parteien ohne Angabe von Gründen gekündigt werden.
§ 11 Gerichtsstand
(1) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Auftragnehmers.
§ 12 Schlussbestimmungen
(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.
(2) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.
Sie sind bereit, die Sicherheit Ihrer Arbeitsmittel zu gewährleisten? Kontaktieren Sie mich, um einen Termin für die Inspektion von Regalsystemen, Leitern, Treppen und mobilen Arbeitsbühnen zu vereinbaren.