Prüfung von Leitern, Tritte und mobilen Arbeitsbühnen / Fahrgerüsten

Für die Prüfung muss jeder Betrieb eine beauftrage Person benennen. Laut Betriebssicherheitsverordnung und DGUV muss diese Person in regelmäßigen Abständen die Sicherheit von Leitern und Tritten überprüfen. Die Abstände der Prüfung orientiert sich an den Betriebsverhältnissen, wie die Nutzungshäufigkeit oder die Beanspruchung. Dies gilt auch für den Fall, wenn bei einer vorangegangenen Prüfung von Leitern und Tritten Mängel festgestellt wurden.

Solche Faktoren sind für die Ermittlung der Prüfintervalle entscheidend. Bei der Prüfung wird eine Sicht- und Funktionsprüfung durchgeführt. Dies erfolgt auf Grundlage der Betriebssicherheitsverordnung und DGUV Information 208-016. Mit der Prüfung von Leitern und Tritten haben Unternehmen Rechtssicherheit und einen Nachweis über die Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen.


Durchführung der Prüfung

Mit einer regelmäßigen Prüfung wird die Unfallprävention erhöht und das Unternehmen kann sich gegen Regressforderungen absichern. Bei der Prüfung ist ein strukturiertes Vorgehen anzuwenden. Eine Checkliste kann die Überprüfung vereinfachen. Dazu gehört die Überprüfung der Aufstiegsart, der Werkstoff, die Leiterlänge ebenso wie die Anzahl der Sprossen.

Zudem werden einige Daten und Namen überprüft, wie der Hersteller, die Artikel-Nummer, das Datum der Anschaffung sowie der Name des Sachkundigen und der nächste Prüftermin. Zum Abschluss erfolgt eine Auflistung der Prüfkriterien wie Holme, Sprossen, Leiterfüße oder Trittfüße. Dabei ist jede Prüfung von Leitern und Tritten genau zu dokumentieren und anschließend mit einem Prüfsiegel zu versehen.


Warum müssen Leitern und Tritte geprüft werden?

  • Arbeitssicherheitsgesetz (ArbSichG) § 3 „Grundpflichten des Unternehmers“
  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) § 3 und § 14 und Anhang 2
  • DGUV Vorschrift 208-016

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) fordert, dass eine regelmäßige Prüfung von Leitern und Tritten gemäß der DGUV Vorschrift 208-016 durchzuführen ist. Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass eine von ihm beauftragte fachkundige Person seine Leitern und Tritte, wiederkehrend auf deren ordnungsgemäßen Zustand überprüft. Das Ergebnis dieser Prüfungen muss dokumentiert sein.

Wie oft müssen Leitern und Tritte geprüft werden?

Gemäß der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) müssen alle Arbeitsmittel die der Unternehmer seinen Beschäftigten zur Verfügung stellt, vor erster Inbetriebnahme und falls die Arbeitsmittel schadhaften Einflüssen unterliegen, regelmäßig auf Ihre Sicherheit überprüft werden.

Wir oft Leitern geprüft werden müssen im Unternehmen hängt somit von den Umgebungseinflüssen ab die auf die Leitern wirken.

Beispielhafte Einflüsse die zu Beschädigungen führen können:

  • starke Verschmutzungen
  • hohe Luftfeuchtigkeit
  • chemische Stoffe
  • rauer Betrieb
  • Feuchtigkeit
  • niedrige Temperaturen
  • mechanische Beschädigungen
  • zu starke Belastung

Diese Einflüsse sind im Anhang einer Gefährdungsbeurteilung zur ermitteln und ein Prüfzyklus ist festzzulegen.

Die Berufsgenosschaften empfehlen aber jede Leiter mindestens einmal im Jahr durch eine „zum prüfen Befähigte Person“ prüfen zu lassen.

TÜV Rheinland zertifiziert