Prüfung von Leitern, Tritte und mobilen Arbeitsbühnen / Fahrgerüsten
Für die Prüfung muss jeder Betrieb eine beauftrage Person benennen. Laut Betriebssicherheitsverordnung und DGUV muss diese Person in regelmäßigen Abständen die Sicherheit von Leitern und Tritten überprüfen. Die Abstände der Prüfung orientiert sich an den Betriebsverhältnissen, wie die Nutzungshäufigkeit oder die Beanspruchung. Dies gilt auch für den Fall, wenn bei einer vorangegangenen Prüfung von Leitern und Tritten Mängel festgestellt wurden.
Solche Faktoren sind für die Ermittlung der Prüfintervalle entscheidend. Bei der Prüfung wird eine Sicht- und Funktionsprüfung durchgeführt. Dies erfolgt auf Grundlage der Betriebssicherheitsverordnung und DGUV Information 208-016. Mit der Prüfung von Leitern und Tritten haben Unternehmen Rechtssicherheit und einen Nachweis über die Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen.
Durchführung der Prüfung
Mit einer regelmäßigen Prüfung wird die Unfallprävention erhöht und das Unternehmen kann sich gegen Regressforderungen absichern. Bei der Prüfung ist ein strukturiertes Vorgehen anzuwenden. Eine Checkliste kann die Überprüfung vereinfachen. Dazu gehört die Überprüfung der Aufstiegsart, der Werkstoff, die Leiterlänge ebenso wie die Anzahl der Sprossen.
Zudem werden einige Daten und Namen überprüft, wie der Hersteller, die Artikel-Nummer, das Datum der Anschaffung sowie der Name des Sachkundigen und der nächste Prüftermin. Zum Abschluss erfolgt eine Auflistung der Prüfkriterien wie Holme, Sprossen, Leiterfüße oder Trittfüße. Dabei ist jede Prüfung von Leitern und Tritten genau zu dokumentieren und anschließend mit einem Prüfsiegel zu versehen.
